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Was Sie über die Krankenversicherungspflicht wissen müssen

In Deutschland besteht die Krankenversicherungspflicht. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen und Tipps, die Sie wirklich wissen müssen.

krankenversicherungspflicht
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Dass man für die eigene Gesundheit teuer bezahlt, wird einem spätestens dann klar, wenn man einen Blick auf die eigene Lohn- oder Gehaltsabrechnung wirft. Die Beträge, die einem automatisch abgezogen werden und in die Krankenversicherung fließen, sind teilweise ganz enorm. Aus diesem Grund ist es auch nicht sehr verwunderlich, dass etliche Menschen und Wegen und Möglichkeiten zu suchen, ihre Versicherungskosten zu senken, damit mehr vom Nettoeinkommen übrig bleibt.

Es herrscht Krankenversicherungspflicht

Der einfachste Weg würde natürlich darin bestehen, von der Krankenversicherung auszutreten und somit auch keinen Beitrag mehr bezahlen zu müssen. Dies ist jedoch nicht möglich, weil in Deutschland die so genannte Krankenversicherungspflicht besteht. Mittlerweile ist so gut wie jedermann dazu verpflichtet, sich zu versichern beziehungsweise über einen Krankenversicherungsschutz zu verfügen. Somit kann von dieser Möglichkeit, um die Krankenversicherungskosten zu senken, schon einmal abgesehen werden.

Krankenversicherungspflicht gilt auch für Selbstständige

Nun mögen einige Leute vielleicht denken, dass sie der Krankenversicherungspflicht ganz einfach entrinnen können, wenn sie sich selbständig machen und einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit nachgehen. Allerdings ist anzumerken, dass die Sozialgesetze von der Regierung angepasst wurden und mittlerweile auch so gut wie für alle Selbständigen und Gewerbetreibenden die Pflicht besteht, eine Krankenversicherung abzuschließen. Auf diese Weise wurde verfahren, um die gesetzlichen Krankenkassen zu entlasten beziehungsweise deren Einnahmen zu erhöhen.

Eine Krankenversicherung ist wichtig

Außerdem ist dringend davon abzuraten, seine Krankenversicherung zu kündigen. Immerhin bietet diese einen wichtigen und vor allem grundlegenden Versicherungsschutz, über den man in gewissen Situationen äußerst froh ist. Vor etlichen Jahren, als noch keine Krankenversicherungspflicht bestanden hat, durften schon etliche Menschen die Erfahrung machen, wie schlecht es ist, wenn man über keine Krankenversicherung verfügt. Immerhin verhält es sich dann im Krankheitsfall so, dass man sämtliche Kosten selbst tragen muss. Je nach Behandlung kann dies sehr teuer werden – sollte man sich zum Beispiel einer Behandlung in einem Krankenhaus unterziehen müssen, würde man in immens große Probleme geraten, weil nämlich nur die wenigsten über so große Rücklagen verfügen, um diese Kosten übernehmen zu können.

 
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von Helena Stens 14.10.2008
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Fragen zum Beitrag: “Was Sie über die Krankenversicherungspflicht wissen müssen”

 

Kommentare

Bisherige Kommentare: 5
Autor:

Aladin Wunder [Gast]

In diesem Artikel wurde nicht beschrieben, welche angepass-ten Sozialgesetze verhindern würden, dass Selbständige kei-ne Krankenversicherung abschliessen. Dieser Artikel sugge-riert zunächst einmal Angst, sich zu verschulden, was wohl auch beabsichtigt ist. Richtig ist jedoch, dass Selbständi-ge massenweise in die Arme der Sozialbehörden getrieben wer-den, die sich aber weigern die Krankenkassenkosten zu über-nehmen. Weil sie selbst kein Geld haben. Dies hat zur Fol-ge, dass Selbständige in die Insolvenz getrieben werden und damit wirtschaftlich nicht mehr tätig sein können. Dies wi-derspricht dem grundgesetzlich geschützten Recht auf Gewer-be- und Berufsfreiheit. Grundsätzlich ist es so, dass nie-mand gern ohne Versicherungsschutz ist - jedenfalls nur we-nige. Aber auch für diese Wenigen gilt das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Dies bedeutet, dass der Staat seinen Bürgern mindestens zwei Wahlmöglichkeiten ge-ben muss. Die Krankenversicherungspflicht setzt dieses Grundrecht ausser Kraft. Der Berichterstatter des zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts war im Jahr 2005 der Meinung, dass eine Berufung auf den Grundrechtsschutz zwecks Vermeidung einer Krankenversicherung in Zusammenhang mit Verwaltungsmonopolen nicht gelten würde. Der erst kürz-lich in Pension gegangene Präsident eben dieses zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts meinte vor kurzem in der Süddeutschen Zeitung, dass zuviele Freiheiten einge-schränkt würden. In der Öffentlichkeit suggerieren nun lob-byisten-nahe Medien, dass die Krankenversicherungspflicht unumstösslich sei. Dem ist aber nicht so, denn neue Verwal-tungsmonopole lassen sich nur rechtfertigen, wenn dieses funktionstüchtig die Versorgung im öffentlich-rechtlichen Bereich sicherstellt. Dies ist aber in der Krankenversor-gung gerade NICHT der Fall. Zumal man mit mehr Versicherten eben auch mehr Kranke - also mehr Kosten - erhält. Die neue Gesetzgebung ist also in sich nicht schlüssig. Es ist auch unrichtig, dass in der Vergangenheit Arztbesuche aus der eigenen Tasche gezahlt wurden, wenn man mittellos war. Das SGB II und das frühere Bundessozialhilfegesetz gaben den örtlichen Sozialbehörden bei Bedarf die Möglichkeit, Hilfe-suchenden Arztbesuchsscheine auszugeben. Dies allerdings nur, wenn der/diejenige nachweisen konnte, dass er/sie kein Vermögen oberhalb der Schonvermögensgrenze von EUR 1.250,00 hatte, das dann einzusetzen war.

Auch der Vergleich mit der Schweiz hinkt - sie wird gern als Argumentationshilfe zur Einführung der Krankenversiche-rungspflicht in Deutschland herangezogen wird. In Deutsch-land gibt es mittlerweile eine grosse Armutsschicht, die aber mental einfach ausgeblendet wird. Dabei ist Armut in Deutschland nicht an Zuständen in der "Dritten" Welt zu mes-sen, sondern an hiesigen Verhältnissen - mit hiesigen rea-len Kostenbedingungen. Die ökonomischen Bedingungen in der Schweiz sind ganz andere. Zumal nach Schätzungen der Stutt-garter Zeitung Deutsche Vermögenswerte von ca. 300 Milliar-den EUR bunkern, die dann indirekt auch das Schweizer Kran-kenkassensystem mithelfen zu finanzieren.

In Hinblick auf diese Umstände ist es nicht nachvollzieh-bar, warum nicht lediglich ein KrankenversicherungsRECHT eingeführt wurde. Es betraf lediglich zuletzt 300.000 unver-sicherte Mitbürger, die aber oft sehr wohl wirtschaftlich aktiv waren. Diejenigen dieser 300.000, die - wie bei Ob-dachlosen oder Nichtsesshaften - sozial am Rande der Ge-sellschaften standen, wären mit einem RECHT auch gut be-dient. Letztere dienen jedoch als Argumentationsgrund, eine Pflicht einzuführen. Dies ist aber nicht nachvollziehbar, denn bei einem RECHT hätten die an den Rand Gedrängten eben auch ein RECHT gegen Sozialbehörden, die Krankenversiche-rungsbeiträge als Kosten zu übernehmen. Derjenige aber, der gar nichts mit Sozialbehörden am Hut hat, wird mit Einfüh-rung des Krankenversicherungszwangs geradezu in die Arme der Sozialbehörden getrieben - wenn er nicht zahlen kann. Es muss also formalisiert festgestellt werden, dass jemand kein Vermögen hat. Weiter hat dies zur Folge, dass jemand mit keinem Vermögen plötzlich sich rechtfertigen muss, wie er zu leben hat, was ja wohl auch der freien Entfaltung der Persönlichkeit widerspricht. Letztlich geht es um das prä-emptive Denken der Ära Bush, die zu solch einer Perversion bürgerlicher Freiheiten geführt hat.

Es gibt nun ein weiteres Argument für diejenigen, die unab-hängig von ihrer sozialen Lage gar nicht Mitglied einer Krankenkasse sein möchten: Der Katalog anerkannter Behand-lungsmethoden, die durch die Krankenkasse finanziert wer-den. Wer heilt, hat Recht. Dies ist ein Grundsatz in der Medizin. Wer nun ausserhalb dieses Katalogs heilt, bekommt nichts dafür - also müssen solche Rechnungen selbst bezahlt werden. Genauso wie bei den eigenen Bemühungen, gesund zu werden bzw. zu bleiben, die ausserhalb der Norm des Kata-logs angestrengt werden.

Es wird mit der Krankenversicherungspflicht ein bürokrati-sches Monster in Gang gesetzt, das letztendlich Mittel zum Zweck ist, die freiheitlich demokratische Grundordnung in Frage zu stellen. Dieses verfassungsrechtlich geschützte Diktum beschreibt einen Zustand, indem eine Ordnung dem Grunde nach vorgesehen ist, die auch noch freiheitlich sowie demokratisch zu sein hat. Also lediglich eine Art Basis, auf der das Zusammenleben geregelt ist.

Es ist nicht nachvollziehbar, warum diese Basis nunmehr der Krankenversicherungszwang und nicht mehr das SGB II (BSHG) darstellen soll.

Denn zahlen wollen beide nicht: Sozialbehörden und Kranken-kassen.

Wenn Kranke nach dem Zusammenflicken im Krankenhaus einfach nach Hause abgeschoben werden, obwohl der Heilungsprozess noch nicht abgeschlossen ist, stellt sich doch die Frage, welche Leistungen denn für den Beitragszwang erbracht wer-den. Wenn Kranke in ihrem Krankheitszustand gar nicht fähig sind, sich aufgrund von Zeitknappheit ausreichend zu artiku-lieren, um dem Arzt Informationen für eine Diagnosemöglich-keit an die Hand zu geben, stellt sich doch auch da die Fra-ge, wie es denn mit den Leistungen bestellt ist.

Dies wird gern mit der demographischen Entwicklung begrün-det. Richtig ist, dass dies alles kein neues Phänomen ist - also schlechterdings mit der demographischen Entwicklung begründet werden kann. Dass die demographische Entwicklung den alten Zustand verschärft, bleibt unbenommen.

Die Rechtsgrundlage eines Verwaltungsmonopols ist aber die Aufrechterhaltung der Funktionstüchtigkeit eines Versor-gungssystems.

Dies war aber bisher nicht gegeben. Und dies wird auch nicht mit der neuen Regelung hergestellt: Denn es kann doch nicht an 300.000 Nichtversicherten liegen, dass die Funk-tionstüchtigkeit eines Krankenversorgungssystems von 80 Millionen Menschen hergestellt wird.

Autor:

Fritz Deuschle [Gast]

Die Krankenversicherungspflicht gilt keineswegs für alle und jeden. Sie gilt nicht für jene, die keine 90% ihrer zweiten Berufslebenshälfte in einer gesetzlichen Krankenversicherung waren. Denn die sollen sich freiwillig versichern. Fazit: Typisch deutsche Regelung. Da weiß die linke Hand nicht was die rechte tut...

Autor:

Michael B. [Gast]

Das ist so nicht richtig. Die Regelungen mit der 2. Berufslebenshälfte beziehen sich m.W. alleine auf die Krankenversicherung der Rentner; dort gilt eine strenge Vorversicherungszeit: Um die Vorversicherungszeit zu erfüllen, muss vom Beginn der Erwerbstätigkeit bis zur Stellung des Rentenantrags für mindestens 9/10 der zweiten Hälfte dieses Zeitraums ein Krankenversicherungsschutz in einer gesetzlichen Krankenkasse bestanden haben.

Mit der Frage der Krankenversicherungspflicht der Erwerbstätigen hat das aber nichts zu tun - die gilt uneingeschränkt seit 1.1.2009.

Autor:

Erwirtschaftung [Gast]

Ein "dr. listemann" hat auf folgendem Link einen Auszug aus seiner Klage beim Bundesverfassungsgericht hinterlassen: http://www.forum-krankenversicherung.de/viewtopic.php?t=867

Autor:

Reiner Kollhorst [Gast]

Wenn man sowieso keine Rücksicht mehr auf seine Gesundheit nehmen muß, wozu noch Geld für ein unfähiges und überteuertes Gesundheitssystem investieren. Mit den Beiträgen werden ja nur Politiker und Manager bezahlt.

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