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Sämtliche Arbeitnehmer, deren Bruttolohn die als „Jahresentgeltgrenze“ bezeichnete „Pflicht-versicherungsgrenze“ von 48 150 Euro im Jahr 2008 nicht übersteigt, sind vom Gesetzgeber in der Bundesrepublik Deutschland dazu verpflicht, eine Krankenversicherung abzuschließen. Es besteht somit also eine Versicherungspflicht.
Wenn Arbeitnehmer nun jedoch über der soeben genannten Einkommensgrenze liegen, selbständig sind beziehungsweise sich selbständig machen, haben sie die „Qual der Wahl“: Ihnen steht dann offen, ob sie ihre Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse beibehal-ten, oder diese kündigen und sich bei einer der vielen Versicherungsgesellschaften zukünftig privat absichern. In letzterem Fall müssen Nehmer privater Krankenversicherungen aller-dings – gleich oder später - ebenfalls unterhaltsberechtigte Mitglieder der eigenen Familie privat versichern. Dies gilt folglich für Kinder sowie nicht berufstätige Ehepartner.
Dem entgegen werden verbeamteten Berufstätigen Teile der entstandenen Heilkosten – im Regelfall 50 bis 80 Prozent - für sich und die (unterhaltsberechtigten) Familienangehörigen von der betreffenden Dienststelle erstattet („Beihilfe“). Die übrigen Kosten sollten deshalb mittels der sogenannten „Restkostenversicherung“ privater Krankenversicherungen abgesi-chert werden.
Anderen spezifischen Berufsgruppen des öffentlichen Dienstes (Bundeswehr, Berufsfeuer-wehr, kasernierte Polizei) offeriert der deutsche Staat die „freie Heilfürsorge“ – es müssen keinerlei Beiträge zur Krankenversicherung selbst getragen werden. Unterhaltsberechtigten und nicht erwerbstätigen Familienmitgliedern wird seitens des Staates Beihilfe ausgezahlt.
Personen, die auf ihren laufen Arbeitslohn immanent angewiesen sind, benötigen für den Fall der Arbeitsunfähigkeit (Unfall/Erkrankung) einen hinreichenden Versicherungsschutz! Falls nun eine solche Arbeitsunfähigkeit den vertraglich festgelegten Zeitraum der Arbeitslohnfort-zahlungen übersteigt und das von der Krankenkasse ausbezahlte Krankengeld deutlich unter dem Nettolohn liegt, ist es im Besonderen für besserverdienende Arbeitstätige, Selbständige beziehungsweise freiberuflich Tätige wichtig, im Rahmen ihrer Krankenversicherung über ein „Krankentagegeld“ verfügen zu können.
Hinzukommend zum Versicherungsschutz durch gesetzliche Krankenversicherungen lassen sich des Weiteren private Krankenzusatzversicherungen eingehen, welche besonders bei Krankenhausaufenthalten spezielle Leistungen abdecken (Chefarztbehandlung etc.), oder an-dere Leistungen (Zahnersatz usw.) ersetzen.
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