Die private Pflegeversicherung
Die Leistungen der privaten Pflegeversicherung im Überblick und Vergleich mit der ges... mehr
Beim privaten Krankenversicherung Anbieter können sich Personen versichern, die nicht gesetzlich pflichtversichert sind. Versicherungsbeiträge werden auf der Basis individuell verschiedener - zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer vertraglich festgeschriebener -Leistungsumfänge kalkuliert. Sie sind damit risiko- wie einkommensabhängig ausgestaltet. Nun aber zu den eingangs versprochenen Tipps...
Es sollten zu Informationszwecken möglichst viele Tarifangebote privater Krankenversicherung Anbieter eingeholt werden. Dazu erstellt man ein standardisiertes Anschreiben, welches an mehrere Versicherungsgesellschaften geschickt wird. Jenes Schreiben sollte auf alle Fälle das Geburtsdatum und Geschlecht, sowie den aktuellen Beruf der betreffenden Person, sowie Fragen bezüglich der bisherigen und den zukünftig geplanten Beitragserhöhungen beinhalten.

Wenn man nun verschiedene Krankenversicherung Anbieter miteinander vergleichen möchte, sollte man generell größte Vorsicht bei (Empfehlungen von) Versicherungsmaklern walten lassen! Denn diese haben nicht selten vor allem die vier bis zehn Monatsbeträge an Provision im Hinterkopf, wenn sie ihre Kunden „beraten“. Weiterhin sollte man – auch wenn der Vermittler dies für unnötig erachtet – definitiv sämtliche bestehende Vorerkrankungen genau vermerken. Mit anderen Worten sollte man sich also prinzipiell immer neutral beraten lassen (durch den „Bund der Versicherten“ usw.) und fundiert informieren (durch Bücher, Broschüren etc.), bevor man eine Entscheidung trifft. Aber selbst dann besteht keiner hundertprozentige Entscheidungssicherheit, da niemand und auch kein Computerprogramm voraussagen kann, ob sich die oftmalig lebenslange Entscheidung zu einem (bestimmten) privaten Versicherer auch wirklich „bezahlt“ machen wird...
Falls bei der Antragstellung (berechtigte) Zweifel aufgrund des eigenen Gesundheitszustandes bestehen, bietet es sich an, bei mehreren Versicherern Probeanträge zu stellen. Ein solcher Antrag (einfach „Probe-“ vor das Wort „Antrag“ setzen!) bindet zwar den Antragstellenden nicht, sehr wohl aber den Krankenversicherung Anbieter, wer ein verpflichtendes Tarifangebot unterbreitet. Es ist diesbezüglich nämlich nicht ratsam, gleich mehrere „genuine“ und verbindliche Anträge zu stellen, da ansonsten eventuell mehrere Verträge zustande kommen würden!
Abschließend noch eine Warnung: Ist man privat versichert und wird wieder versicherungspflichtig, sollte man sich nicht von dieser Pflicht freistellen lassen, weil ansonsten keine Chance eines Wechsels zur Krankenkasse mehr besteht!
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Kommentare
drinderfisch [Gast]
Hallo Leute! Weiß jemand,ob und wie man sich bei einer ausländischen Krankenkasse hier in Old Germany versichern kann?