Berechnung von Krankengeld: Grundlage ist der Nettoverdienst
Sind Arbeitnehmer Mitglied in einer gesetzlichen KV, haben sie Anspruch auf Krankenge... mehr
Die Bundesknappschaft ist die ehemalige Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung der Bergleute. Nach der Neuordnung der Rentenversicherung nennt sie sich jetzt Knappschaft-Bahn-See. Sie ist damit zuständig nicht mehr nur für die Bergbauarbeiter, sondern auch für Seeleute und Bahnarbeiter. Fast fünf Millionen Versichertenkonten werden von der Bundesknappschaft geführt.
Ein Blick zurück zeigt die Entstehungsgeschichte der Knappschaften. Die ersten bildeten sich bereits im 15. Jahrhundert im Erzbergbau des Erzgebirges in der Nähe des sächsischen Freibergs. Die Knappschaften waren eine Art Solidaritätsbewegung der Kumpel untereinander. Sie wollten auf der einen Seite ihre Interessen gegenüber dem Arbeitgeber vertreten und auf der anderen Seite aber auch notleidende Kumpel durch Geldzahlungen unterstützen. Immer mehr Knappschaften bildeten sich und wurden schließlich auch staatlich anerkannt. Überregional schlossen sich diese Knappschaften dann zu Bezirksknappschaften zusammen. Aus diesen entstand dann nach dem zweiten Weltkrieg die Bundesknappschaft.

Mit Einführung der Minijobs kam eine ganz neue Aufgabe auf die Bundesknappschaft zu. Alle 400 Euro Jobs müssen bei der Bundesknappschaft gemeldet werden. Die pauschale Sozialversicherung auf die 400 Euro Jobs, die vom Arbeitgeber zu entrichten ist, fließt in die Kassen der Bundesknappschaft. Das ist natürlich ein enormer Aufwand. Fast zwei Millionen Arbeitgeberkonten mit fast sieben Millionen Minijobs werden von der Bundesknappschaft betreut.
Ein weiteres breites Feld der Knappschaft sind die medizinischen Einrichtungen und die Rehabilitation. Alleine 75000 Personen befinden sich zur Zeit in Rehabilitationsmaßnahmen der Bundesknappschaft. Sechs Krankenhäuser und zehn Rehabilitationskliniken werden von der Knappschaft betrieben. Die 15000 Mitarbeiter bewegen fast 30 Milliarden Euro. Die Bundesknappschaft ist wie die anderen Rentenversicherungsträger auch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und darüber hinaus auch noch eine Selbstverwaltungskörperschaft. Das bedeutet, dass die Mitglieder eine Vertreterversammlung wählen, die dann wiederum den Vorstand berufen. Jedes Mitglied kann also selbst mitentscheiden. Nur bei der Knappschaft selbst gibt es das Ältestenwesen. Bundesweit beraten ehrenamtlich mehr als 1400 Älteste die Knappschaftsversicherten.
Ich arbeite seit 3 Jahren in einer Arztpraxis auf 400,00 Euro Basis. Habe ich Anspruch auf Urlaub oder nicht, da man mir bei Arbeitsantritt gesagt hat, ich hätte keinen Anspruch auf Urlaub. Für eine Antrwort wäre ich sehr dankbar.
Sind Arbeitnehmer Mitglied in einer gesetzlichen KV, haben sie Anspruch auf Krankenge... mehr
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