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Kündigung Lebensversicherung bislang nur mit Folgen

Bei Abschluss einer Lebensversicherung muss sichergestellt sein, dass auch bei vorzeitiger Kündigung der Lebensversicherung die Rückvergütung noch stimmt.

Eine Lebensversicherung schließt man ab, um eventuell auftretende Risiken zu minimieren, oder um im Alter eine kleine finanzielle Absicherung zu besitzen. Doch bei vorzeitiger Kündigung der Lebensversicherung können schwer einschätzbare Kosten und finanzielle Verluste anfallen. Doch das Gesetz hat hier nun einen Riegel vorgeschoben. Durch einen neuen Verbraucherschutz für Lebensversicherungsnehmer wurde festgesetzt, dass Lebensversicherungsverträge in Zukunft für den Verbraucher transparenter aufgesetzt werden und die Rückkaufwerte im Falle einer Kündigung der Lebensversicherung angepasster zu handhaben sind. Diese neue und verbraucherfreundliche Regelung soll sich bis Ende 2007 bei allen Versicherungsgebern durchgesetzt haben und vor allem umgesetzt werden.

Dadurch soll künftig dem Versicherungsnehmer bei Abschluss einer Lebensversicherung offen dargelegt werden können, in welcher Höhe zum Beispiel die Vermittlungsprovision mit der zu zahlenden Prämie verrechnet wird. Weiterhin wird sichergestellt, dass eine Rückvergütung bei verfrühter Kündigung einer Lebensversicherung auch im angemessenen Verhältnis zu den bisher geleisteten Versicherungsprämien steht. So werden die Inhaber einer Lebensversicherung in Zukunft bessere Versicherungsbedingungen erwarten können und werden an den stillen Reserven der Versicherungsanbieter ohne unbegründete Zeitverzüge beteiligt.

Außerdem sollen die Versicherten ihre Beitragsprämien bei Kündigung einer Lebensversicherung nur noch bis zum Vertragsende weiterzahlen müssen, und nicht mehr wie bisher bis zum Jahresende. Die üblicherweise gültigen sechs Monate als Klagefrist werden ersatzlos wegfallen, um den gerichtlichen Auseinandersetzungen ihrer Grundlage zu entziehen. So wird auch der zeitliche Druck auf den potenziellen Kläger genommen.

Bei Kündigung einer Lebensversicherung nach einem Jahr Laufzeit bekam der Versicherte bislang meistens keinen Cent seiner geleisteten Prämien zurück, da die Versicherungsprämie im ersten Jahr der Laufzeit mit den Abschlussgebühren der Versicherung verrechnet werden musste. Dieser Zustand soll geändert werden und die Abschlusskosten sollen künftig über fünf Jahre verteilt werden. Nun kann sich der Versicherungsnehmer gewiss sein, dass er bei einer vorzeitigen Kündigung seiner Lebensversicherung wenigstens einen Teil seiner Versicherungsbeiträge zurück erhält.

von Helena Stens
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