Eine günstige Unfallversicherung als adäquate Sicherung
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Die Lebensversicherung ist eine sogenannte „Individualversicherung“ (im Gegensatz etwa zur „Sozialversicherung“), mittels welcher das Risiko des Todesfalles, beziehungsweise der Langlebigkeit des oder der Versicherten, abgedeckt wird. Alle Lebensversicherungen sind demzufolge per se Personenversicherungen.
Lebensversicherungen werden dabei in der Regel als „Summenversicherungen“ konzipiert, was bedeutet, dass die entsprechende Leistung der Versicherungen ein zuvor vertraglich fest-gelegter Geldbetrag ist, der im praktischen Versicherungsfall (etwa ohne jegliche Rücksicht auf eventuelle ökonomische „Folgen“ für die Familie etc.) von der jeweiligen Versicherungs-gesellschaft grundsätzlich einmalig ausgezahlt wird. Denn: Eine Konstatierung eines wie auch immer titulierten oder gefassten „Schadens“ verbietet sich im Zusammenhang mit menschli-chem Leben aus naheliegenden Gründen.
Je nach Ausformung des konkreten Vertragswerkes der betreffenden Lebensversicherung kann infolgedessen im Prinzip unter anderem (a) der Todesfall vor einem bestimmten Zeit-punkt, (b) das Erleben jenes Zeitpunktes, (c) das Eintreten schwerer Erkrankungen, (d) die Berufs- beziehungsweise Erwerbsunfähigkeit, oder weiterhin auch noch (e) andere relevante und „versicherungswürdige“ Risiko- oder Gefahrenquellen, abgesichert werden.
Warum aber erscheint eine solche Lebensversicherung nun für viele Menschen konkret sinnvoll, wenn nicht sogar notwendig? Um an dieser Stelle nur stichwortartig ein paar offen-sichtliche Vorteile aufzuzählen: Lebensversicherungen können so nicht nur als Vorsorge fürs Alter und zur Absicherung der Familie (beispielhaft auch als Ausbildungsrücklage für die Nachkommen) genutzt werden, sondern des Weiteren gleichsam etwaige Immobilienfinanzie-rungen abdecken, und außerdem noch dazu dienen, größere Geldbeträge längerfristig anzule-gen, sowie sich gewisse Steuervorteile zu sichern.
Hierbei ist grundlegend zwischen zwei verschiedenen Formen von Lebensversicherungen zu differenzieren: (1.) den sogenannten „Kapitallebensversicherungen“, und (2.) den „Risikole-bensversicherungen“:

(1.) Die Kapitallebensversicherung ist eine Kombination von Risikolebensversicherung und (kapitalakkumulierender) Geldanlage. Somit ist einerseits das Risiko des To-desfalles des jeweiligen Versicherungsnehmers komplett abgedeckt, sowie wird andererseits gleichzeitig Kapital gemehrt, beziehungsweise angespart.
(2.) Risikolebensversicherungen sichern dem gegenüber lediglich das Todesfallrisiko der versicherten Person ab, und bietet darüber hinaus keinerlei Auszahlung bei Ende des Versicherungsvertrages. Allerdings sind die entsprechenden Versiche-rungsbeiträge für diese Art der Lebensversicherung im direkten Vergleich deut-lich günstiger.
Es ist folglich an Ihnen selbst, zu ergründen und abzuwägen, was Ihre persönliche Lebens-versicherung überhaupt leisten muss (oder soll): Vereinfacht gesagt entweder die „pure“ Ab-sicherung des Todesfallrisikos für die Angehörigen beziehungsweise Hinterbliebenen, oder eben auch gleichzeitige „Kapitalanhäufung“ für die eigene Altersabsicherung. In Hinsicht auf junge Familien mit eher niedrigen Einkommen liegt die gesetzte Priorität beispielshalber oft-mals eher auf der Versicherung des Todesfallrisikos.
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Kommentare
Mike [Gast]
Die klassische Lebensversicherung ist allein durch die hohen Kostenentnahmen nicht mehr so attraktiv