Finanzen & Versicherung

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Kostenrisikoabsicherung durch den Privat Rechtsschutz!

Eine Privat Rechtsschutz Versicherung wird prinzipiell sowohl für Selbständige, als auch für Nicht-Selbständige angeboten. Sie deckt den privaten Lebensbereich ab, und schützt vor finanziellen Folgen von Rechtsstreiten.

Der Privat Rechtsschutz umfasst dem entsprechend auch jedwede individuelle Vermögenslage, insofern diese zum Privatrecht zu zählen ist, und nicht mehr oder weniger offensichtlich – beispielshalber aufgrund ihres Umfanges – die (überwiegende) Absicht der Gewinnerzielung folgern lässt...

Zum Privatbereich sind dabei grundsätzlich auch Aktivitäten wie Segeln, Radfahren, Segel- oder Drachenfliegen, Windsurfen, die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und privat genutzter Kraftfahrzeuge (als Fahrgast!) zu rechnen.

Im Gleichen Maße versichert wie der eigentliche Versicherungsnehmer sind im Zuge einer Privat Rechtsschutz Versicherung ebenso Ehepartner, im Privat Rechtsschutz Vertrag eingetragene nicht-eheliche Lebensgefährten, minderjährige Kinder, als auch volljährige Kinder, insofern letztere unverheiratet, maximal 30 Jahre alt, sowie nicht (dauerhaft) berufstätig sind.

Oft beinhaltet die Privat Rechtsschutz Versicherung die folgenden Leistungstypen oder –arten: (1.) Allgemeinen Schadenersatzrechtsschutz, (2.) Arbeitsrechtsschutz, (3.) Allgemeinen Rechtsschutz im Sachen- und Vertragsrecht, (4.) Standes- und Disziplinarrechtsschutz, (5.) Sozialgerichtsrechtsschutz, (6.) Allgemeinen Strafrechtsschutz, (7.) Steuerrechtsschutz vor Gerichten, (8.) Allgemeinen Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz, sowie (9.) Beratungsrechtsschutz für Lebenspartnerschafts-, Erb- und Familienrecht.

Warum aber lohnt sich ein Privat Rechtsschutz? Im beispielhaften Fall von Selbständigen unterliegt man eben nicht nur im Beruf dem Risiko, sich einem rechtlichen beziehungsweise gerichtlichen Streit gegenüber zu sehen. Ebenso private Streitigkeiten geschehen de facto viel häufiger, als oftmals angenommen wird. Allein in der Bundesrepublik Deutschland kommt es im Jahr zu über 4 Millionen rechtlichen/gerichtlichen Streitfällen. Dabei kann eine solche Streitigkeit vor Gericht schon mal Jahre dauern, sowie eine ordentliche Menge an Geld „verschlingen“ - mit zumeist unsicherem Ausgang für die streitenden Parteien! Allein ein Blick auf im Internet vielfach zur Verfügung gestellten „Prozesskotenrechner“ verdeutlichen anschaulich die potentiellen finanziellen Kosten beziehungsweise Folgen, welche so - ohne Privat Rechtsschutz Versicherung - im Laufe der Zeit auflaufen können...

Nach dem Abschluss eines Privat Rechtsschutz gibt es darum zumindest keine finanziellen Grenzen/Gründe, denen zufolge man auf die Geltendmachung seines Rechtes vor Gericht verzichten müsste. Man kann dieses vielmehr – den vertraglichen Bestimmungen entsprechend – weitestgehend risikolos einfordern.

von Oskar Grabowski   31.07.2008
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