Finanzen & Versicherung

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Reisekrankenversicherung

Wer im Urlaub krank wird oder gar einen Rücktransport benötigt, braucht eine Reisekrankenversicherung.

Für gesetzlich Versicherte besteht das Risiko, im Krankheitsfall überzogene Arztkosten am Urlaubsort nicht zu 100% erstattet zu bekommen. Auch ein Rücktransport kann problematisch bzw. teuerer werden.
Eine Reisekrankenversicherung ist hier wichtig, da selbst in EU Ländern manche Ärzte die Berechtigungsscheine der Krankenkassen nicht anerkennen. Doch prüfen Sie genau die Leistungen und Preise der Versicherer bevor Sie eine Auslandsreise-Krankenversicherung abschließen.

Folgende Leistungen sollten durch die Reisekrankenversicherung abgedeckt sein:

- Artzrechnungen
- Zahnarztrechnungen
- Medikamente und Hilfsmittel
- Krankentransport zum nächsten Krankenhaus
- Krankenhausrechnungen
- Ärztlich verordneter Krankenrücktransport
- Überführungskosten im Todesfall

Zahnersatz, Brillen, Kontaktlinsen, Gehhilfen, Hörgeräte, Untersuchungen bei Schwangerschaft (außer Notfälle), Erkrankungen, die vor Antritt der Reise schon bekannt waren, Krankheiten oder Todesfälle bedingt durch Kriegsereignisse, oder Wehrdienst werden meist nicht versichert.

Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keinerlei Haftung für die Richtigkeit der von uns gemachten Angaben.

von Sven Michnig   04.04.2008
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Fragen zum Beitrag: “Reisekrankenversicherung”

 

Kommentare

Bisherige Kommentare: 1
Autor:

Dennis [Gast]

Für mich ist die Auslandsreisekrankenversicherung schon zur wichtigsten Versicherung geworden.

Kaum ein Urlaub, wo nicht einer aus der Familie sich eine Schnittwunde zuzog, in warmen Ländern eine

Mittelohrentzündung bekam oder wegen akuter Durchfallerkrankung stationär behandelt werden musste.

Jetzt gab es für die gesetzlich Krankenversicherten einen Auslandskrankenschein. Der ist mittlerweilen

durch die Europ. Krankenversichertenkarte ersetzt worden. Nur die kann im Ausland kaum ein Arzt oder

Krankenhaus auslesen. Somit wird also wieder eine Privatrechnung ausgestellt und der Versicherte bekommt

dann zu Hause zwischen 30 bis 50 % der Rechnung zurückerstattet. Und außerhalb der EU ( Ausnahme Türkei

und Kroatien ) gibt es dann gar nix mehr von den gesetzl. Krankenkassen.

Rücktransportkosten sind ebenfalls vom Leistungsumfang ausgeschlossen.

wer also der meinung ist, einen Auslandsurlaub ohne zusätzlichen Auslandskrankenschutz sich leisten zu

können, handelt schon nicht mehr fahrlässig sonder vorsätzlich.

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