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Mietern wird oftmalig der Abschluss einer Hausratpolice als Grundbedingung abverlangt... mehr
In der Reiserücktrittsversicherung sind alle Personen versichert, die im Versicherungsvertrag aufgeführt werden. Das sind in der Regel der Inhaber der Police und Angehörige.
Ebenfalls versichert können mitreisende Personen sein. Auch Betreuungspersonen von mitreisenden Minderjährigen oder pflegebedürftigen Angehörigen können über die Reisehaftpflichtversicherung mitversichert sein.
Nach Reiseantritt übernimmt das Versicherungsunternehmen die Kosten, die aufgrund der vorzeitigen Beendigung der Reise entstehen. Müssen Sie Ihre Reise aufgrund von Krankheit unplanmäßig verlängern, erstattet die Versicherung zusätzlich anfallende Unterkunfts- und Verpflegungskosten.
Voraussetzung für den Reiserücktritt ist, dass die Fortsetzung der Reise nicht mehr zumutbar ist.
Gründe für einen Rücktritt können sein:
- Tod
- Unfall
- unerwartet schwere Erkrankung
- Schwangerschaft oder Unverträglichkeit gegen Impfung
- Schaden am Eigentum aufgrund von Naturgewalten oder strafbaren Handlungen.
- Verlust des Arbeitsplatzes der versicherten Person oder einer mitreisenden und mitversicherten Person.
Vor Antritt der Reise übernimmt die Versicherung die Kosten für die Entschädigung, die der Reiseveranstalter für den Rücktritt verlangt. Diese Kosten einer Reiserücktrittsversicherung sind abhängig vom Zeitpunkt des Abschlußes.
Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keinerlei Haftung für die Richtigkeit der von uns gemachten Angaben.
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