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Reiserücktritt - Wogegen ist man geschützt?

Um nicht falschen Vorstellungen zu erliegen, sollte man wissen, welche Leistungen überhaupt von einer Reiserücktritt Versicherung erbracht werden. Da häufig die Reiserücktrittsversicherung zusammen mit einer Reiseabbuchversicherung angeboten wird, können dann Leistungen von beiden in Anspruch genommen werden. Wichtig ist hierbei zu unterscheiden, ob die Versicherung vor oder nach dem Antritt des Urlaubs in Anspruch genommen wird. Denn vor dem Antritt werden die jenigen Kosten übernommen, die der Veranstalter für den Reiserücktritt- http://www.vergleich-reiseruecktritt.de/ verlangt. Unbedingt sollte man dabei auch darauf achten, dass man die Versicherung so früh wie möglich abschließt. Nach dem Reiseantritt werden dann durch die Versicherung die jeweiligen Kosten übernommen, die durch eine erzwungene vorzeitige Beendigung des Urlaubs entstehen. Hauptkosten sind hierbei frühere Rückflüge. In jedem Fall sollte man immer einen Reiserücktritt Vergleich machen, um die günstigste Versicherung zu ermitteln. Denn die billigste muss nicht unbedingt auch die passende sein, wenn zum Beispiel im Versicherungsfall eine hohe Eigenbeteiligung zu leisten ist oder die Höchstversicherungssumme überschritten wird.

Für bestimmte Eventualitäten kann man sich allerdings die Suche nach der passenden Versicherung sparen, denn es gibt nämlich Fälle, für die absolut kein Versicherungsschutz durch eine Reiserücktrittsversicherung besteht, da hilft auch kein Reiserücktritt Vergleich. Wenn zum Beispiel Gefahren des Krieges zu einem Abbruch oder einen Nicht-Antritt der Reise führen, greift auch diese Versicherung nicht ein. Dies gilt ebenso für Bürgerkriege oder kriegsähnliche Ereignisse, die alle höhere Gewalt darstellen und so nicht in die Risikoberechnungen der Versicherungen einfließen können.

Aber es gibt auch andere Fälle, in denen der Versicherungsschutz nicht gewährt werden kann, unter anderem, wenn der Versicherungsfall etwa schon beim Abschluss der Reiserücktrittsversicherung eingetreten oder sein Eintritt schon vorhersehbar war. Es hilft also in der Regel nicht, durch spontanen Abschluss einer Versicherung bei einer gerade aufkommenden Krankheit den Reiserücktritt abzumildern. Daher gilt immer, die Versicherung so schnell wie möglich nach dem Kauf/ Buchung der Reise abzuschließen.

Autor Elke Lohre

Elke.lohre[at]onmeco.de

 
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  23.05.2007
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Tom Tom [Gast]

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Super gute Seite, sehr übersichtlich!!

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