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Hinterbliebenschutz bei der Rürup-Rente

Seit 2005 kann man für seine Altersvorsorge mit einer Rürup Rente Steuern in Altersvorsorgevermögen umwandeln. Damit ist die Rürup Rente das zweite staatlich geförderte Altersvorsorgeprodukt.

Da die Rürup Rente zur Basisversorgung (Altersvorsorgeschicht 1) gehört, unterscheidet Sie sich von der Riester Rente vor allem in der Absicherungsmöglichkeit der Hinterbliebenen. Während bei einer Riester-Rente eine frei wählbare Person als Berechtigter für den Todesfall bestimmt werden kann, ist der Personenkreis bei der Rürup Rente wesentlich enger gefasst.

Die Rürup Rente folgt beim Hinterbliebenschutz der Regelung der gesetzlichen Rentenversicherung. Neben dem Rentner selbst, können bei der gesetzlichen Rentenversicherung nur die Ehefrau bzw. Kinder, die selbst noch keine Einkünfte erzielen eine Witwen- bzw. Waisenrente beantragen.

Ebenso verhält es sich bei der Rürup-Rente, ein Hinterbliebenenschutz kann auch hier nur für diesen engen Personenkreis vereinbart werden.

Allerdings bieten die meisten Versicherungsunternehmen, die eine Rürup Rente im Programm haben verschiedene Lösungen an. Grundsätzlich sollte man hier vor Abschluss eines Vertrages sehr genau prüfen, welche Möglichkeiten dass Versicherungsunternehmen im Falle des Todes anbietet.

Hier sollte man immer die folgenden zwei Möglichkeiten berücksichtigen und prüfen. Welche Regelung greift, wenn der Todesfall während der Ansparphase bzw. während der Rentenphase eintritt.

Die am meisten verbreiteten Regelungen der Versicherungsbranche sehen wie folgt aus.

1. Todesfall tritt während der Ansparphase ein.

Hier bieten viele Unternehmen eine Beitragsrückgewähr in Form einer Rentenleistung an den oben genannten Personenkreis an. Durch einen Zusatzvertrag kann man auch die Leistung einer Einmalzahlung vereinbaren. Allerdings schmälern die Kosten dieser zusätzlichen Absicherung die Rentenleistung der Rürup Rente.

2. Todesfall tritt während der Rentenphase ein.

In der Regel wird hier eine Rentengarantiezeit vereinbart. Einige Versicherungsunternehmen bieten aber auch die Verrentung des Restkapitals an.

Wenn man sich für den Abschluss einer Rürup-Rente interessiert, sollte man auf jeden Fall neben den steuerlichen Vorteilen auch die eingeschränkte Hinterbliebenenabsicherung berücksichtigen. Häufig lohnt es sich auch, einen Teil der Steuerersparnis in eine Risikolebensversicherung zu investieren.

Weitere Informationen zur Rürup Rente finden Sie auch unter www.ruerup-rente-infoportal.de

von BK Infoportale
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