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Thomas Ewert

Das Tagesgeldkonto

Bei einem Tagesgeldkonto handelt es sich um eine beliebte und unkomplizierte Form der Geldanlage, die Privatkunden und Geschäftskunden gleichermaßen nutzen können.

Da die Einlagen, die auf dem Tagesgeldkonto verbucht werden, weder einer Kündigungsfrist noch einer Laufzeit unterliegen, ist diese Form der Geldanlage besonders für Kunden geeignet, denen eine spontane Verfügbarkeit wichtig ist. Neben den Auszahlungen, die jederzeit im Rahmen des aktuellen Guthabens vorgenommen werden können, können auch jederzeit Zuzahlungen geleistet werden. Je nach dem ob es sich bei der kontoführenden Bank um eine Filialbank oder eine Direktbank handelt, können Ein- und Auszahlungen an Geldautomaten, dem Schalter oder mit Hilfe einer Überweisung getätigt werden. Ein Dispositionskredit kann für das Tagesgeldkonto nicht eingerichtet werden, da Konten der Geldanlage nur auf Guthabenbasis geführt werden können. Dies ist auch der Grund, warum die Bank nicht verpflichtet ist, eine Auskunft bei der Schufa anzufordern, wie sie z.B. bei Beantragung von einem Kredit notwendig ist..


In Bezug auf die Anlagesumme ist bei den meisten Anbietern kein Mindest- bzw. Höchstanlagebetrag vorgesehen. Allerdings ist zu beachten, dass u.U. die Zinskonditionen ab einer bestimmten Summe zum Nachteil des Kunden verringert werden. Hinsichtlich der Gutschrift der erwirtschafteten Zinsen gibt es keine allgemein verbindliche Regelung, so dass jede Bank den Zeitpunkt der Zinszahlung nach eigenem Ermessen bestimmen kann. Üblich ist eine monatliche oder vierteljährliche Zahlungsweise. Private Anleger haben durch den Freistellungsauftrag die Möglichkeit, die Zinsen ohne Abzug der Kapitalertragssteuer und des Solidaritätszuschlags zu erhalten.


Wird das Tagesgeldkonto für zwei Kontoinhaber geführt, die nicht verheiratet sind, kann allerdings kein Freistellungsauftrag gestellt werden. Auch für Risikobewusste Anleger ist das Tagesgeldkonto die passende Geldanlage, sofern das Kreditinstitut, von dem das Tagesgeldkonto geführt wird, dem Einlagensicherungsfonds angehört. Hierdurch ist gewährleistet, dass die angelegten Gelder in jedem Falle erhalten bleiben und der Kunde vor einem Verlust geschützt ist. Für die Eröffnung und Führung des Kontos fallen keine Kosten oder Gebühren an. Als weiteren Anreiz gewähren viele Banken sogar die Gutschrift einer gewissen Prämie, sofern die Bedingungen erfüllt sind.

 
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Thomas Ewert   25.02.2008
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