Wer bietet eine gute Firmenhaftpflichtversicherung an?
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Die Pflegeversicherung ist seit dem 01 Januar 1995 eine Pflichtversicherung (Gesetz zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit – Sozialgesetzbuch XI)
Alle Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung wurden mit Inkrafttreten des Gesetzes in die soziale Pflegeversicherung, kurz SPV, aufgenommen. Träger der sozialen / gesetzlichen Pflegeversicherung sind die Pflegekassen. Hierbei handelt es sich um Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung, die bei den Gesetzlichen Krankenkassen errichtet wurden. Die soziale Pflegeversicherung bildet die fünfte Säule des Sozialversicherungssystems.
Mitglieder der privaten Krankenvollversicherung sind automatisch durch die private Pflegeversicherung, kurz PPV, abgesichert.
Freiwillig in der Gesetzlichen Krankenversicherung abgesicherte Personen, wie beispielsweise Angestellte mit einem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze, können sich von der Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung befreien lassen und sich in der privaten Pflegeversicherung absichern. Hierfür muss ein Antrag auf Befreiung bei der entsprechenden Pflegekasse gestellt werden und zwar innerhalb von drei Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht.
Die Beiträge zur privaten Pflegeversicherung sind, ähnlich der Versicherungsprämien der Privaten Krankenversicherung, risikogerecht. Das Geschlecht spielt bei der Beitragsberechnung der privaten Pflegeversicherung keine Rolle, das Alter und der Gesundheitszustand sind entscheidende Kriterien.
Für Personen, die zum 1. Januar 1995 automatisch auf Grund der Versicherungspflicht Mitglieder der privaten Pflegeversicherung wurden, gelten besondere Sozialverträglichkeitsvorgaben. Demnach können private Versicherungsunternehmen unter anderem keine Leistungen wegen Vorerkrankungen ausschließen, Risikozuschläge erheben oder Personen auf Grund des Gesundheitszustandes ablehnen. Zudem darf der Versicherungsbeitrag den Höchstbetrag der sozialen Pflegversicherung nicht übersteigen.
Für Personen, die nach Inkrafttreten des Gesetzes Mitglieder der Privaten Krankenversicherung und damit der privaten Pflegeversicherung wurden, gelten diese Sozialverträglichkeitsregelungen nur noch zum Teil. So gilt beispielsweise die Beitragsbegrenzung gemäß dem Höchstbetrag der sozialen Pflegeversicherung erst, sofern der Versicherte eine mindestens 5 jährige Vorversicherungszeit in der Privaten Krankenversicherung beziehungsweise privaten Pflegeversicherung vorweisen kann. Außerdem sind Risikozuschläge möglich, allerdings müssen hier die Regelungen bezüglich der Beitragsbegrenzung berücksichtigt werden.
Die Leistungen der privaten Pflegeversicherung müssen sich an den Leistungen der sozialen Pflegeversicherung orientieren. Dementsprechend müssen die privaten Versicherungsunternehmen für die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit und für die Zuordnung zu einer Pflegestufe dieselben Maßstäbe ansetzen, wie die soziale Pflegeversicherung.
Unterschiede zwischen der privaten Pflegeversicherung und der sozialen Pflegeversicherung gibt es beispielsweise im Hinblick auf die Versicherungsbeiträge. Junge Versicherungsnehmer zahlen bei der privaten Pflegeversicherung meist niedrigere Beiträge als in der sozialen Pflegversicherung auf Grund der risikogerechten Beitragserhebung.
Die private Pflegversicherung leistet Geldleistungen. Die Versicherungsunternehmen erstatten die anfallenden Kosten, beispielsweise für professionelles Pflegepersonal, bis zur Höhe des Wertes der Sachleistungen der sozialen Pflegeversicherung.
Bei der sozialen Pflegeversicherung übernimmt der Medizinische Dienst der Krankenkassen die Beurteilung und Einstufung der Pflegbedürftigkeit, bei der privaten Pflegeversicherung trägt diese Aufgabe das Dienstleistungsunternehmen Medicproof Gesellschaft für Medizinische Gutachten mbH.
Da die private Pflegeversicherung dazu verpflichtet ist, dem Leistungsstand und den Bestimmungen der sozialen Pflegeversicherung zu entsprechen, empfiehlt sich sowohl für Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung als auch für Mitglieder der privaten Pflegeversicherung der Abschluss einer privaten Pflegerentenversicherung.
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