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Eine Berufshaftpflichtversicherung ist eine sehr wichtige und sinnvolle Versicherung, denn niemand ist in seinem Beruf vor Fehlern, Unfällen und Missgeschicken geschützt. Die Berufshaftpflichtversicherung schützt den Angestellten in seinem Beruf vor rechtlichen und vor allem vor finanziellen Konsequenzen, welche sich aus einem Fehler oder einem Missgeschick im beruflichen Alltag ergeben können. Daher ist die Berufshaftpflichtversicherung für jeden Angestellten und jeden Arbeiter eine sinnvolle und wichtige Versicherung, welche man abschließen sollte.
Eine Berufshaftpflichtversicherung ist eine ganz spezielle Versicherung, welche für die einzelnen Berufszweige separat abgeschlossen werden muss. Das bedeutet, dass man beispielsweise als Arzthelferin eine andere Berufshaftpflichtversicherung abschließen muss, als man das zum Beispiel als Lehrer, oder auch als Maler, oder Maurer tun muss. Es gibt also für die einzelnen Berufszweige auch verschiedene Berufshaftpflichtversicherungen, welche dann auch für unterschiedliche Schadensfälle, je nach Berufsbild, aufkommen.

Beispielsweise schützt eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung einen Lehrer, wenn sich ein Schüler in seinem Unterricht verletzt. Diese Gefahr besteht insbesondere im Sportunterricht, sowie im Unterricht, in welchem Experimente durchgeführt werden, wie zum Beispiel im Unterrichtsfach Chemie. Ein Lehrer ist durch die Berufshaftpflichtversicherung weiterhin bei Schadensfällen auf Schulausflügen und Schülerreisen abgesichert. Gerade bei solchen Klassenfahrten oder auf Wandertagen passieren den Schülern sehr leicht Unfälle. Der, für die Aufsicht zuständige, Lehrer kann sich in einem solchen Fall durch die Berufshaftpflichtversicherung vor eventuellen rechtlichen, wie auch finanziellen Konsequenzen schützen.
Doch nicht nur im Tätigkeitsfeld der Lehrer ist eine Berufshaftpflichtversicherung wichtig. Man benötigt eine solche Versicherung in nahezu jedem Tätigkeitsbereich, denn eine Berufshaftpflichtversicherung versichert ihre Kunden auch bei entstehenden Sachschäden. Das bedeutet, dass beispielsweise ein Arbeiter, welcher in seinem Betrieb eine teure Maschine oder ähnliches zerstört, vor den finanziellen Folgen geschützt ist, wenn er bereits im Vorfeld des Unfalls oder Missgeschicks eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat.
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Kommentare
Alexandra [Gast]
Meines Wissens nach brauchen nur Selbstständige, Freiberufler udgl. eine Berufshaftpflichtversicherung. Angestellte sind durch ihren Arbeitgeber im Rahmen der Betriebshaftpflicht gegen Schäden durch berufliche Missgeschicke versichert. Als Arbeitgeber ist man für die Ausübung der Tätigkeit der Arbeitnehmer verantwortlich und daher braucht sich ein Arbeitnehmer auch gar nicht versichern.
Gegen das Beschädigen von Maschinen/ Geräten, die einem für die Ausübung der Tätigkeit überlassen werden, kann man sich nur sehr schwer versichern, i.d.R. sind solche Schäden in der Berufshaftpflichtversicherung ausgeschlossen.