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Eine Sterbegeldversicherung sichert den Fall der Fälle ab

Die Sterbegeldversicherung ist eine Lebensversicherung auf den Todesfall. Sie soll die Hinterbliebenen vor den Belastungen einer Bestattung schützen.

Bei einer Sterbegeldversicherung handelt es sich um eine Lebensversicherung, die jedoch nur im Todesfall leistet. Da nur ein Leistungsanspruch im Falle des Todes besteht, also eine Art Risikolebensversicherung, ist eine Sterbegeldversicherung deutlich günstiger als eine Kapitallebensversicherung. Bei kapitalbildenden Lebensversicherungsverträgen besteht auch eine Todesfallabsicherung, jedoch wird gleichzeitg Kapital angespart, dass zum vereinbarten Ablauftermin an den Versicherungsnehmer ausgezahlt wird.

Ein großer Vorteil der Sterbegeldversicherung besteht auch darin, dass diese im Gegensatz zu kapitalbildenden Verträgen nicht als Vermögen bei Sozialhilfebedürftigkeit bzw. bei Beantragung von HARTZ IV mitangerechnet werden kann. Eine Sterbegeldversicherung wird häufig abgeschlossen, um die Bestattungskosten abzudecken und damit die Hinterbliebenen nicht finanziell zu belasten. Grundsätzlich ist der Abschluss einer Sterbegeldversicherung ratsam, da seit dem 01.01.2004 kein Sterbegeld mehr von den gesetzlichen Krankenkassen gezahlt wird. Auch wer privat krankenversichert ist, erhält kein Sterbegeld.

Dennoch gibt es weiterhin finanzielle Beihilfen für Todesfälle, in den meisten Fällen werden jedoch die Bestattungskosten dadurch nicht abgedeckt. Beispielsweise zahlen manche Arbeitgeber eine Sterbebeihilfe, wenn ein Mitarbeiter verstirbt. Dies trifft zum Beispiel auf Angestellte des öffentlichen Dienstes zu.

Auch die gesetzliche Rentenversicherung leistet bei Todesfällen finanzielle Unterstützung, wenn der Verstorbene bereits eine Rente bezogen hat. So wird hier ein Viertel Jahr lang die volle Rente weitergezahlt. Hinterbliebene können außerdem die Kosten für ein Begräbnis steuerlich im Rahmen von außergewöhnlichen Belastungen bei der Einkommensteuer-Erklärung geltend machen.

Wenn ein Angehöriger während eines Arbeitsunfalls verstirbt, leistet die gesetzliche Unfallversicherung. Diese zahlt derzeit ein Sterbegeld in Höhe von 4140 Euro. Wichtig dabei ist zu wissen, dass die gesetzliche Unfallversicherung nicht nur bei Arbeitnehmern leistet, sondern auch bei Schülern, Kindergartenkindern oder Studenten, wenn diese auf dem Weg zu oder in der Schule oder im Kindergarten tödlich verunglücken. Auch für Unfälle im Freizeitbereich kann man durch ein private Unfallversicherung vorsorgen. Diese zahlt im Todesfall der versicherten Person dann die vereinbarte Versicherungssumme aus.

 
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Kommentare

Bisherige Kommentare: 1
Autor:

Uwe Michael Tschischka [Gast]

Wenn man eine Sterbegeldversicherung abschließt, ist es sinnvoll einen Vergleich für Sterbegeldversicherungen durchzuführen. Wie bei anderen Versicherungen auch, tut man gut daran, nicht nur auf den Preis von einer Sterbegeldversicherung zu achten, sondern auch auf die Leistungen.

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