Sozialversicherungs- und Steuerrecht für geringfügig Beschäftigte
Für geringfügig Beschäftigte (Beschäftigte in einem sog. Minijob) gelten besondere So... mehr
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist neben der Dread-Disease, der Erwebsunfähigkeitsversicherung, der Grundfähigkeitsversicherung, der gesetzlichen und privaten Unfallversicherung eine weitere Invaliditätsversicherung. Unter die erufsunfähigkeitsversicherung wird aber eine private Versicherung verstanden, abschließbar nur bei privaten Versicherungsunternehmen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine finanzielle Absicherung für die Fälle, wenn man aus gesundheitlichen Gründen - seien diese
physischer oder psychischer Art - den Beruf, den Job aufgeben muss, und man kein Einkommen, keine Geldquelle mehr hat. In diesen Fällen bietet der
Berufsunfähigkeitsversicherung ihrem Versicherungsnehmer geldliche Hilfe und das in Form einer Berufsunfähigkeits-Rente, dass auch monatlich ausgezahlt werden kann oder in einer einmaligen Rentenzahlung. Man muss sich aber

vorhergehend darüber Gedanken machen und sich noch rechtzeitig zu einer Berufsunfägkeitsversicherung entschließen, denn nach dem Eintritt der Berufsunfähigkeit kann die Abschließung der Versicherung gar nicht mehr helfen. Vor allem Personen mit einem gefährlichen Job sollten
sich das gut überlegen, denn das Risiko der Berufsunfähigkeit ist bei ihnen viel höher, es ist wahrscheinlicher, dass sir solch eine Versicherung gebrauchen könnten.
Bei der Abschließung einer Berufsunfähigkeitsversicherung müssen bestimmte Kriterien gut in Acht genommen werden und urchdacht werden, es sollten bestimmte Sachen zusätzlich im Vertrag vereinbart werden. Der
Vertrag wird an Hand folgender Informationen gestaltet:
Ø Alter: das Alter spielt eine wichtige, aber doppelte Rolle, denn es
ist nicht nur das Eintrittsalter sehr wichtig - die Prämien und Risiken
hängen auch vom gegenwärtigen Alter ab -, sondern es wird auch bei der
Auszahlung der Rente sehr in Acht genommen
Ø Beruf: bei der Berufsunfähigkeitsversicherung werden die Berufe in
mehr als 30.000 verschiedliche Einstufungen eingeteilt, infolge deren
Gefährlichkeit, mögliche Risiken, mögliche Unfällen. Zum Beispiel liegen die
Arzt-Berufe, der Beruf eines Lehrers und der eines Handwerkers in verschiedliche Einstufungen. Die Prämien richten sich nach diesen
Einstufungen.
Ø Abstrakte Verweisung: Der Versicherungsnehmer hat das Recht nach dem
Schadenfall weiterarbeiten zu können - in dem selben Bereich, aber in anderen Arbeitskreisen, mit anderen Verantwortungen -, wenn er es kann und wenn er es auch will. Das muss aber mit dem Versicherer vereinbart werden.
Niemand kennt seine Zukunft, niemand weiß, was als nächstes kommen könnte, und im schlimmsten Fall könnte dieser eine schwere Krankheit, ein Unfall sein, das das persönliche Leben für immer verändern könnte. Man sollte nicht auf dem Schicksal lassen, vor allem wenn es um die finanzielle Sicherheit geht.
Für geringfügig Beschäftigte (Beschäftigte in einem sog. Minijob) gelten besondere So... mehr
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