Der Beruf des Maklers ist nicht die schlechteste Berufswahl
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Die Gründung eines Einzelunternehmens, die auch Existenzgründung
genannt werden kann, ist die Realisierung von einer beruflichen
Selbstständigkeit. Somit ist der erste Schritt für die Gründung eines
Einzelunternehmens erfolgt. Je nach Art des Einzelunternehmens,
welches gegründet wurde, ist ebenso zum Beispiel auch eine
Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder ein
Eintrag in der Handwerksrolle notwendig.
Die Mitgliedschaft bei der IHK ist gesetzlich verpflichtet, ähnlich so
auch der Eintrag in die Handwerksrolle. Hierbei kann allerdings
unterschieden werden zwischen Tätigkeiten mit einem Meistertitel und
Tätigkeiten, die einen Meistertitel nicht erfordern. Bei
handwerklichen Tätigkeiten, oder ähnlichen, sind teilweise keine
besonderen beruflichen Qualifikationen notwendig.
In vielen Fällen lässt sich die kostenpflichtige Aufnahme in die
Handwerksrolle nicht wirklich umgehen. Zusätzliche Genehmigungen
müssen je nachdem ebenfalls eingeholt werden, wie beispielsweise eine
Gaststätten- Konzession. Eine solche Genehmigung wird benötigt für die
Eröffnung zum Beispiel eines Cafes, welches ebenso erstmal einer
Kontrolle vom Veterinär- und Gesundheitsamt unterzogen werden muss. Es
können jedoch auch sogenannte Sachkundenachweise erforderlich werden,
wie zum Beispiel beim Milchhandel, beim Waffenhandel oder beim Handel
mit Arzneimitteln. Aus diesem Grunde ist es empfehlenswert, sich einer
Beratung zu unterziehen.
Für den Unternehmer persönlich bedeutet die Gründung eines
Einzelunternehmens einen Alltagswandel. Wichtige Voraussetzungen neben
einer Fachkompetenz sind ebenso Methodenkompetenz und Selstkompetenz
gefragt, damit die Unternehmeraufgaben gelöst werden können. Dazu
gehören in jedem Falle eine private Vorsorge für Alter, Unfälle und
Ereignisse, die unvorhergesehen passieren können. Für ausreichende
Kommunikation mit den verschiedenen Ämtern, wie Ordnungsamt,
Gesundheitsamt, Finanzamt, sowie eine Auseinandersetzung mit den
Verbänden, wie zum Beispiel der IHK oder der Berufsgenossenschaft,
sollte gesorgt sein. Außerdem sollten Absatzvorgaben erstellt werden,
die ebenso auch eingehalten werden. Ebenso wichtig ist auch die
Selstkontrolle und Selbstmotivation unter anderem beim Einhalten von
Terminen, Aufgaben, und der allgemeinen Arbeits- und Freizeit.
Alternativen zum Einzelunternehmen sind beispielsweise die
Kommanditgesellschaft (KG) oder die Offene Handelsgesellschaft (OHG).
Zukünftigt soll es durch die die Unternehmergesellschaft
auch ohne besonderen Aufwand möglich sein, die Haftung des Gründers
auszuschließen.
Cedric Sturm
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