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Gründung eines Einzelunternehmens

Die Gründung eines Einzelunternehmens, die auch Existenzgründung

genannt werden kann, ist die Realisierung von einer beruflichen

Selbstständigkeit. Somit ist der erste Schritt für die Gründung eines

Einzelunternehmens erfolgt. Je nach Art des Einzelunternehmens,

welches gegründet wurde, ist ebenso zum Beispiel auch eine

Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder ein

Eintrag in der Handwerksrolle notwendig.

Die Mitgliedschaft bei der IHK ist gesetzlich verpflichtet, ähnlich so

auch der Eintrag in die Handwerksrolle. Hierbei kann allerdings

unterschieden werden zwischen Tätigkeiten mit einem Meistertitel und

Tätigkeiten, die einen Meistertitel nicht erfordern. Bei

handwerklichen Tätigkeiten, oder ähnlichen, sind teilweise keine

besonderen beruflichen Qualifikationen notwendig.

In vielen Fällen lässt sich die kostenpflichtige Aufnahme in die

Handwerksrolle nicht wirklich umgehen. Zusätzliche Genehmigungen

müssen je nachdem ebenfalls eingeholt werden, wie beispielsweise eine

Gaststätten- Konzession. Eine solche Genehmigung wird benötigt für die

Eröffnung zum Beispiel eines Cafes, welches ebenso erstmal einer

Kontrolle vom Veterinär- und Gesundheitsamt unterzogen werden muss. Es

können jedoch auch sogenannte Sachkundenachweise erforderlich werden,

wie zum Beispiel beim Milchhandel, beim Waffenhandel oder beim Handel

mit Arzneimitteln. Aus diesem Grunde ist es empfehlenswert, sich einer

Beratung zu unterziehen.

Für den Unternehmer persönlich bedeutet die Gründung eines

Einzelunternehmens einen Alltagswandel. Wichtige Voraussetzungen neben

einer Fachkompetenz sind ebenso Methodenkompetenz und Selstkompetenz

gefragt, damit die Unternehmeraufgaben gelöst werden können. Dazu

gehören in jedem Falle eine private Vorsorge für Alter, Unfälle und

Ereignisse, die unvorhergesehen passieren können. Für ausreichende

Kommunikation mit den verschiedenen Ämtern, wie Ordnungsamt,

Gesundheitsamt, Finanzamt, sowie eine Auseinandersetzung mit den

Verbänden, wie zum Beispiel der IHK oder der Berufsgenossenschaft,

sollte gesorgt sein. Außerdem sollten Absatzvorgaben erstellt werden,

die ebenso auch eingehalten werden. Ebenso wichtig ist auch die

Selstkontrolle und Selbstmotivation unter anderem beim Einhalten von

Terminen, Aufgaben, und der allgemeinen Arbeits- und Freizeit.

Alternativen zum Einzelunternehmen sind beispielsweise die

Kommanditgesellschaft (KG) oder die Offene Handelsgesellschaft (OHG).

Zukünftigt soll es durch die die Unternehmergesellschaft

auch ohne besonderen Aufwand möglich sein, die Haftung des Gründers

auszuschließen.

Cedric Sturm

 
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  27.08.2007
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