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Eine englische Limited ist einfach formuliert das Pendant zu einer deutschen GmbH mit einigen beachtenswerten Vorteilen. Unternehmer in Deutschland, die eine Limitedgründung in Erwägung ziehen genießen aufgrund des gültigen englischen Rechtssystems einige Vorteile. Der Firmensitz ist rechtlich gesehen in England, dazu wird die englische Ltd. in das englische Handelsregister eingetragen. Für die Limitedgründung benötigt der Unternehmer nicht wie bei der deutschen GmbH 25.000 Euro Stammkapital. Die englische Limited kann schon ab einer Mindestanlage von 1,00 Euro gegründet werden.
Die englische Limited folgt den Regeln der Haftungsbeschränkung, die Shareholder haften immer nur mit dem Einlagenbetrag, eine private Haftung mit dem gesamten Vermögen ist im Wesentlichen ausgeschlossen.

Aufgrund der Gültigkeit des englischen Rechtssystems beim Limited gründen, ist eine Eintragung in das Handelsregister, die in Deutschland für eine GmbH mehrere Monate dauert,
bei der Limitedgründung innerhalb von wenigen Stunden oder maximal drei Tagen möglich und das zu bedeutend geringeren Gründungskosten.
Die englische Limited kann mit drei Personen geführt werden, das ist der Shareholder, der Director oder der Secretary. Wobei der Shareholder und der Director eine Person sein können.
Mit den Aufgaben der Secretary wird am besten eine kompetente Service-Agentur beauftragt, die sehr preisgünstig alle mit der Limitedgründung verbundenen Formalitäten in England übernimmt.
Die englische Ltd. ist weltweit anerkannt – sie genießt einen guten Ruf und ist gerade im Zusammenhang mit der weltweiten Globalisierung betrachtet eine angesagte Form der Kapitalgesellschaft, die mittlerweile auch in Deutschland einer GmbH gleichgestellt ist. Für in England ansässige Unternehmen ist die Limited die mehrheitlich genutzte Rechtsform, deren Vorteile auch immer mehr deutsche Unternehmer nutzen. Mittlerweile ist die englische Limited zu einem echten Verkaufsschlager in Deutschland geworden. Mehrere tausend Limitedgründungen haben es der deutschen GmbH im Wettkampf um die Gesellschaftsform mit beschränkter Haftung nicht leichter gemacht. Oft fällt gerade bei Existenzgründern die Wahl zu Gunsten der englischen Limited aus.
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Kommentare
Toby [Gast]
Das liest sich ja alles sehr schön, aber da gibt es auch Vor- und Nachteile. Wer mehr wissen möchte, der lies mal hier http://www.unicum.de oder das hier Bankkonto
Dennis [Gast]
In Deutschland ist die Limited nicht zwingend die beste Lösung. Man sollte sich da eher an die Limited & Co KG halten.
Das ist eine deutsche Personengesellschaft, die lediglich die teure GmbH mit einer im Vergleich günstigen Limited Company ersetzt.
Am einfachsten geht das ganze über eine erfahrene Gründungsagentur, die gründen nicht nur die Limited in Ihrem Namen, sondern senden Ihnen auch alle benötigten Unterlagen zur deutschen Gründung.
Dann noch einmal zum Notar und fertig ist die Gesellschaft.
Mehr Infos gibt's z.B. hier: www.panlegis.de