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Wie führt man eine Ltd. Gründung durch?

Ehe man sich zur Ltd. Gründung entschließt, sollte man sich mit den Vor- und Nachteilen der aus England stammenden Rechtsform für Unternehmen befassen.

Im englischen Recht gibt es bei der Ltd. Gründung mehrere Formen dieser Zweckgesellschaft, die den Status einer Juristischen Person im Sinne des deutschen Rechts besitzt.

Alle Gesellschaften, die durch Ltd. Gründung entstehen, können vom Grundprinzip her mit den Funktionsweisen der deutschen Rechtsformen verglichen werden. So erhält man als Private Limited Company by Shares einen Status, der mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH vergleichbar ist.

Der Zusatz by guarantee besagt, dass es sich um eine Art Aktiengesellschaft handelt, bei der die Mitglieder mit einem konkreten Betrag für die Gesellschaft haften. Anders bei der Company Limited by guarantee. Dabei handelt es sich um eine Gesellschaftsform, die häufig bei gemeinnützigen Unternehmen zur Anwendung kommt.

adcomp.de: Ltd.-Gründung
info

Wer sich zu den besonderen rechtlichen Voraussetzungen für eine Ltd. Gründung informieren möchte, kann dies entweder direkt bei der IHK oder Handwerkskammer tun oder sich im Internet unter dem Stichwort Limited umschauen. Die Ltd. Gründung selbst kann man auch in Auftrag geben. Die Kosten dafür halten sich in Grenzen und man hat dafür die Sicherheit, fachkundige Berater an die Seite gestellt zu bekommen, die einen auch gleich darüber aufklären, welche Dinge bei der Führung einer solchen Gesellschaft zu beachten sind. Hier muss man nämlich nicht nur auf die deutsche, sondern auch auf die englische Gesetzgebung hinsichtlich Gewerbe- und Steuerrecht achten und bei der Buchführung und Bilanzierung sind einige Dinge anders geregelt, als man das von Deutschland her kennt.

Auch dafür gibt es fachliche Hilfe, doch die verursacht zusätzliche Kosten, die man bei seinen Gewinnprognosen mit einkalkulieren sollte. Für die eigentliche Gründung sind ein Gesellschaftervertrag und eine Eintragung ins Handelsregister notwendig. Notwendig ist eine offizielle und ständig besetzte Geschäftsadresse in England und auch die Verträge und Anmeldungen sind in Englisch fällig. Auch die dafür entstehenden Kosten sollten vor einer Entscheidung über die Rechtsform des zu gründenden Unternehmens mit einfließen. Beratung zu einer solchen Gründung bekommt man gegen entsprechendes Entgelt an vielen Stellen, wobei man auf einen umfassenden Service und persönlichen Ansprechpartner achten sollte.

 
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von Jochen Riehl  23.10.2008
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