Erfindungen schützen lassen: Ein Patent anmelden
Wenn jemand eine innovative Entdeckung gemacht hat, kann er diese vom Patentamt schützen lassen. Die Patentanmeldung wird im Vorfeld von den Patentprüfern jedoch detailliert untersucht.

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist eine Behörde mit Hauptsitz in München. Weitere Dienststellen befinden sich in Jena und der Hauptstadt Berlin. Es wurde im Jahr 1877 gegründet und trug damals den Namen Kaiserliches Patentamt. Das DPMA beschäftigt rund 2.700 Mitarbeiter, rund 900 der Mitarbeiter sind als Patentprüfer angestellt. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, die eingereichten Patentanmeldungen einer detaillierten Prüfung zu unterziehen.
Es kommt darauf an, dass die Erfinder lückenlose und funktionelle Beschreibung eingereicht haben, die der Prüfer nachvollziehen kann. Außerdem muss er bestätigen, dass es sich bei der jeweiligen Patentanmeldung wirklich um eine absolute Neuerung handelt, die schützenswert ist. Sollte dies der Fall sein, wird das Patent eingetragen und der Erfinder kann seine Erfindung als geschützt betrachten. Er ist dann der alleinige Inhaber sämtlicher Rechte an seinem Gerät oder Produkt und kann frei darüber entscheiden, wofür es in Zukunft eingesetzt werden soll. Oftmals ist es möglich, Rechte lukrativ zu verkaufen.


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